Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsbeschreibung
Stephanie Hohmann ist vom Verkäufer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zuden im Exposé genannten Bedingungen auf Ihrer Website anzubieten und einenKäufer nachzuweisen und/ oder einen Kaufvertrag zu vermitteln.
2. Haftung
1. Alle Angebote sind freibleibend. Die mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Stephanie Hohmann keine Haftung übernimmt.
2. Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Stephanie Hohmann bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Vertraulichkeit
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Stephanie Hohmann. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggebervon Stephanie Hohmann ein Kaufvertrag zustande, so ist der Empfängerverpflichtet, Stephanie Hohmann die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.
4. Provision
1. Die vom Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages zu zahlende Provision richtetsich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Drittenzugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungenetc.).
2. Stephanie Hohmann behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monatebeträgt.
3. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Die Provisionsforderung ist ab Datum des Kaufvertragsabschlusses sofort zahlbar.
4. Als Abschluss eines Kaufvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.
5. Stephanie Hohmann ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung von Stephanie Hohmann zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
5. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.
2. Stephanie Hohmann behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweilsaktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Webseiten von Stephanie Hohmann veröffentlicht sind.
3. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Aufsichtsbehörde für Wohnimmobilienverwalter sowie Immobilienmaklertätigkeit - erlaubnispflichtige Tätigkeit nach §34c Abs.1 Gewerbeordnung: Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises - 53721 Siegburg